Für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ist zwingend erforderlich, dass Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
Anmerkung: Sollten Sie im Besitz einer Fluglizenz sein, erleichtert dies die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer. Voraussetzung ist es jedoch nicht.
Die Ausbildung zum Verkehrspiloten können Sie mit 17 Jahren beginnen. Das Mindestalter für die Lizenzaushändigung durch das Luftfahrt-Bundesamt beträgt 21 Jahre. Für den Erwerb des ATPL gibt es keine festgeschriebenen Altershöchst-Grenzen. Allerdings legen die Fluggesellschaften verschiedenste Altersgrenzen zur Einstellung fest. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den jeweiligen Fluggesellschaften oder kontaktieren Sie eine unserer Verkehrsfliegerschulen.
Weitere Auskünfte über notwendige medizinische Voraussetzungen erteilt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder jede fliegerärztliche Untersuchungsstelle. Adressen von zugelassenen Flugmedizinischen Untersuchungsstellen sind ebenfalls beim LBA (www.lba.de) erhältlich. (Kontakt: unter 0531/2355-0). Ferner erhalten Sie bei jeder Verkehrsfliegerschule eine Liste der anerkannten deutschen flugmedizinischen Zentren (AMC).