Die Ausbildungsdauer zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL) beträgt ca. 1,5 − 2 Jahre und besteht aus einem Theoretischen und Praktischen Ausbildungsteil. Der Abschluss der Ausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung vor der Erlaubnisbehörde (Luftfahrt-Bundesamt).
Die theoretische Ausbildung umfasst 650 (modulare ATPL-Ausbildung) bis 750 (durchgehende ATPL-Ausbildung) Theoriestunden à 60 Minuten, in der folgende Fächer gelehrt werden:
Phase 1 | Flugübungen bis zum ersten Alleinflug (10h) (kann bei vorhandenem PPL (A) entfallen) |
Phase 2 | Flugübungen bis zum ersten Allein-Überlandflug (20h) (kann bei vorhandenem PPL (A) entfallen) |
Phase 3 | Flugübungen bis zum VFR-Navigations-Checkflug (45h) (davon können 10h bei vorhandenem PPL (A) entfallen) |
Phase 4 | VFR-Nachtflug-Ausbildung (5h) (kann bei vorhandenem VFR-Night-Rating entfallen) CPL/IR Ausbildung (100h) |
Phase 5 | MCC (multi-crew-cooperation) (20h) |
Die erhaltene Erlaubnis nach erfolgreicher Prüfung berechtigt zu der Tätigkeit
1. | bei einer Gesamtflugzeit bis zu 1.500 Std. (Erlaubnis CPL/IFR mit ATPL-Credit): Als verantwortlicher Flugzeugführer im gewerbsmäßigen Luftverkehr auf Flugzeugen, die für eine Mindestbesatzung, bestehend aus einem Flugzeugführer, zugelassen sind. |
2. | bei einer Gesamtflugzeit von mehr als 1.500 Std. (Erlaubnis ATPL): Als verantwortlicher Flugzeugführer im gewerbsmäßigen Luftverkehr auf Flugzeugen ohne Begrenzung. |
3. | von vornherein: Als zweiter Flugzeugführer ohne Begrenzung im gewerbsmäßigen Luftverkehr. |